Obwohl das Hallenstadion Kurzarbeit bezog und für die ersten drei Monate sogar eine Pandemie-Versicherung hatte, sind die Corona-bedingten Ausfälle beträchtlich, wie die Hallenstadion AG am Dienstag mitteilte. Wie alle anderen in der Unterhaltungsbranche sei deshalb auch das Hallenstadion auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Allerdings gehört das Stadion nicht zum Kulturschaffen im engeren Sinn und kann somit keine Entlastungsgelder aus dem «Kulturtopf» beziehen. Auch Härtefall-Entschädigungen stehen der Hallenstadion AG nicht zu, weil sie sich zu mehr als 10 Prozent im Besitz von Stadt und Kanton Zürich befindet.
Hilfe von Stadt und Kanton
Das Hallenstadion beantragte deshalb bereits im Juni 2020 bei Stadt und Kanton Unterstützung. Die Finanzdirektion des Kantons entschied bereits und verzichtet bis 2030 auf die Rückzahlung einer Kredit-Rate, die eigentlich in diesem Jahr fällig würde.
Etwas länger dauert es hingegen bei der Stadt Zürich. Der Stadtrat sagte zwar zu, dass er das Hallenstadion mit zwei Millionen Franken unterstützen will. Der Antrag ist nun aber noch beim Stadtparlament hängig. Wann dieses darüber entscheidet, ist offen.
Keine Dividende
Angesichts der finanziellen Lage des Hallenstadions beantragt der Verwaltungsrat, an der Generalversammlung vom 25. Mai keine Dividende auszuschütten.
Das Hallenstadion geht davon aus, dass die Krise in der Veranstaltungsbranche auch nach Aufhebung der Corona-Massnahmen noch lange anhalten wird. Bis sich das internationale Tournee-Business vollständig erholt habe, werde noch einige Zeit vergehen. (sda/npa)