Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bauverordnung in einem Punkt angepasst. Neu haben alle Gastgewerbebetriebe unabhängig von ihrer Grösse die Möglichkeit, Unisex-Toiletten anzubieten.
Bisher mussten Gastgewerbebetriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen nach Geschlechtern getrennte Toiletten haben. Insbesondere bei Nachtclubs oder grösseren Ausgehlokalen sind zur Gewährleistung der Sicherheit bei Unisex-Toiletten von oben bis unten geschlossene WC-Kabinen angezeigt.
Die Anpassung berücksichtigt das Anliegen der Interpellation 286-2020. Die Änderung tritt am 1. November 2022 in Kraft. (htr/nde)