Sollten Strom oder Gas diesen Winter derart knapp werden, dass das Angebot die Nachfrage nicht mehr deckt und auch der Markt für kein Gleich­ge­wicht mehr sorgt, wären wir in einer Mangellage. Und dann? Dann gibt der Bundesrat mit teils drastischen Massnahmen Gegensteuer. Obwohl die Details dazu noch nicht bekannt sind, kennen wir bereits einige Eckwerte.

Bei einer Strom- oder Gasman­gel­lage eskalieren die Eingriffe über mehrere Stufen und immer strengere Massnahmen. In einem ersten Schritt setzen die Behörden auf freiwil­liges Energie­sparen. Am Mittwoch hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er den Gasver­brauch so um 15 Prozent reduzieren möchte. Eine entspre­chende Kampagne startet demnächst. Reicht das nicht, um die Mangellage zu beheben, verhängt die Regierung Zwangs­mass­nahmen.

Kontingente für Grosskunden
Beim Strom werden dann zuerst nicht zwingend benötigte Anwendungen eingeschränkt oder verboten. Betroffen sind vermutlich zuerst Anwendungen wie Leucht­re­klamen und Rolltreppen – später auch Bereiche wie Saunen und Skilifte. «Die konkrete Liste aller verbotenen Anwendungen von Strom ist abhängig vom Grad der Unterver­sor­gung und wird bei der Inkraft­set­zung der Massnahme durch den Bund kommuni­ziert», hält das Bundesamt für wirtschaft­liche Landes­ver­sor­gung auf seiner Website fest.

«Das gibt Chaos.»

Lukas Küng, Chef der Organi­sa­tion für Stromver­sor­gung in ausser­or­dent­li­chen Lagen (Ostral)

Der nächste Eskala­ti­ons­schritt sind Kontin­gen­tie­rungen. Diese betreffen rund 33 000 Grossver­brau­cher mit einem Jahres­ver­brauch ab 100 000 kWh – also auch zahlreiche touris­ti­sche Betriebe. Bei einer Kontin­gen­tie­rung wird den Unternehmen zwar vorgeschrieben, wie viel Strom sie insgesamt einsparen müssen. Wo sie wann wie viel Strom sparen, legen sie aber selbst fest. So soll die Beeinträch­ti­gung des Betriebs möglichst minimiert werden. Lukas Küng, Chef der Ostral, der Organi­sa­tion für Stromver­sor­gung in ausser­or­dent­li­chen Lagen, rechnet damit, dass es bei dieser Massnahme im Normalfall etwa zwei Wochen Vorlauf geben würde, wie er kürzlich in einem Webinar von Economie­suisse sagte.

Die finale Eskala­ti­ons­stufe sind Netzab­schal­tungen. Netzab­schnitte werden je nach Grad der Unterver­sor­gung jeweils für 4 Stunden aus- und dann für 8 Stunden eingeschaltet, oder im Extremfall für 4 Stunden aus- und für nur 4 Stunden wieder eingeschaltet. Dann funktio­niere keine Lieferkette mehr, warnte Küng. «Das gibt Chaos.»

Jetzt den Öltank auffüllen
Im Falle einer Gasman­gel­lage müssen nach den Sparap­pellen sogenannte Zweistoff­an­lagen von Gas auf Öl umgestellt werden. Zweistoff­an­lagen sind zum Beispiel Heizungen, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können. Michael Schmid vom Verband der Schwei­ze­ri­schen Gasindus­trie fordert Kunden mit solchen Anlagen auf, jetzt die Öltanks zu füllen, um auf einen Umschalt­zwang vorbereitet zu sein.

Jüngst hat der Bundesrat als weiteren Schritt die Möglichkeit von Einschrän­kungen nicht zwingend benötigter Anwendungen ins Spiel gebracht. Betroffen sein könnten etwa Heizpilze auf Gastro­ter­rassen oder das Beheizen einer Wellness­an­lage. Und als letzte Stufe sieht er die Kontin­gen­tie­rung vor. Davon wären auch Hotels und Restaurants betroffen, die anders als Wohnheime derzeit als «ungeschützte Betriebe» eingestuft sind.