Frage: Heute reiche ich die MWST-Abrechnung schriftlich und in Papierform ein. Geht das in Zukunft nicht mehr?
Antwort: Die Digitalisierung schreitet auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) voran. Das Einreichen der MWST-Abrechnung soll in Zukunft nur noch online möglich sein. Mit der endgültigen Umstellung wird allerdings nicht vor dem 01.01.2020 gerechnet. Bis dahin sollte die Einreichung in Papierform voraussichtlich noch möglich sein.
Wichtig ist, diese Umstellung als Chance zu erkennen und rechtzeitig wahrzunehmen. Die Online-MWST-Abrechnung wird in naher Zukunft zur Pflicht und soll für Sie und Ihr Unternehmen die Abwicklung der MWST vereinfachen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten und im Laufe des kommenden Jahres auf das neue Online-Verfahren umzustellen.
Eine Online-MWST-Abrechnung bietet aber auch Vorteile und viele Funktionen:
• Vollelektronische Einreichung der MWST- Abrechnungen ist jederzeit möglich (24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche).
• Nachträgliche Korrekturabrechnungen sind ebenfalls online möglich.
• Die MWST-Abrechnung kann im PDF heruntergeladen und mit Einzahlungsschein gedruckt werden.
• Die elektronische Benutzerverwaltung ermöglicht die Vergabe von Rechten an weitere Personen.
• Dank einer Abrechnungshistorie ist die Nachverfolgbarkeit der MWST-Abrechnungen jederzeit möglich.
• Die Daten für die elektronische MWST-Abrechnung können neu direkt aus der Buchhaltungs-Software hochgeladen werden. Die meisten Software-Anbieter unterstützen diese Funktion schon heute.
Ablauf der Online-Registrierung:
Zur Einreichung der elektronischen MWST-Abrechnung muss sich der Steuerpflichtige vorgängig unter dem Link www.gate.estv.admin.ch/suissetax/mwst online registrieren lassen. Auf den ersten Blick erscheint die Anmeldung aufwendig, ist jedoch durch die Hilfestellungen der ESTV unproblematisch durchführbar.
Flexibles Rollenmodell: Mit einem flexib len Rollenmodell stehen verschiedene User-Rollen mit unterschiedlichen Vollmachten respektive Berechtigungen zur Verfügung:
• Der «Superuser» verfügt über sämtliche Berechtigungen. Er kann Formulare elektronisch ausfüllen und einreichen. Ausserdem kann er weitere Personen einladen und abmelden.
• Der «Einreicher» kann Formulare elektronisch ausfüllen und bei der ESTV einreichen.
• Der «Ausfüller» kann alle Formulare elektronisch ausfüllen, jedoch ohne diese einzureichen.
Oft werden die Erstellung der MWST-Abrechnung und die vorangehende Überprüfung der Buchhaltungszahlen an einen externen Berater (z. B. Treuhänder) ausgelagert. Durch das vorangehend erwähnte Rollenmodell ist diese Zusammenarbeit weiterhin problemlos möglich. Mittels E-Mail-Nachricht wird das steuerpflichtige Unternehmen zudem laufend über die Aktivitäten des Treuhänders auf dem Laufenden gehalten. Es müssen keine zusätzlichen E-Mails zwischen dem Treuhänder und dem Kunden ausgetauscht werden.
Die Genehmigung und Einreichung der MWST-Abrechnung wird in der Regel durch die steuerpflichtige Unternehmung erfolgen. Bei Bedarf kann jedoch auch der Treuhänder entsprechend bevollmächtigt werden.
Vorteile für den Steuerpflichtigen
Das Online-Verfahren wird den kompletten MWST-Prozess vereinfachen und beschleunigen. Eine rasche, sichere und kostenlose Abwicklung ist rund um die Uhr möglich. Mittels elektronischer Benutzerverwaltung können Rechte an weitere Personen ver-
geben werden, und ein flexibler Einbezug von Dritten ist möglich.
Die Bommer + Partner Treuhandgesellschaft ist ein Spezialist für Gastgewerbe und Tourismus und bietet branchenspezifische Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern,
Wirtschafts- und Unternehmensberatung.
bommer-partner.ch