Die Maskentragpflicht, die bislang für Verkaufslokale und Einkaufszentren galt, wird auf praktisch alle öffentlich zugänglichen Innenräume ausgedehnt, wie die Basler Regierung am Freitag mitteilte. Betroffen sind namentlich unter anderem Restaurationsbetriebe, Kultureinrichtungen, Spitäler und Gotteshäuser. In Restaurationsbetrieben kann an den Tischen sitzend die Maske abgenommen werden.
Des weiteren hat der Regierungsrat neue Einschränkungen für öffentliche und private Veranstaltungen verfügt. In Restaurationsbetrieben ist Konsumation im Stehen nicht mehr zugelassen. Die Maximalzahl der Gäste werde auf 100 Personen pro Raum beschränkt, zwischen den Tischen müsse der erforderliche Abstand eingehalten werden.
Alle Restaurationsbetriebe werden zudem verpflichtet die Kontaktangaben der Gäste zu erheben. Bei Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden bleibt es bei den bisherigen Vorgaben.
Auch in den Schulen wird laut dem Communiqué die Maskentragpflicht ausgeweitet. Sie galt bislang nur für die nachobligatorischen Schulen und wird nun auf die Primarschulen und die Schulen der Sekundarstufe I ausgeweitet. In Unterrichtsräumen, in denen sich die Distanzregeln einhalten lassen, könne die Maske aber nach wie vor abgelegt werden. In den Primarschulen gilt die Abstandsregel in den Klassenräumen nach wie vor nicht. (sda)