Der am 20. November kommunizierte Lockdown im Kanton Basel-Stadt trifft die gastgewerblichen Unternehmen hart. Die Einnahmen fehlen nun gänzlich, zahlreiche Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Sehr viele Restaurants, Cafés, Unterhaltungslokale und Hotels stehen unmittelbar vor dem Aus.
Im Nachgang zum Entscheid des Regierungsrats von vorletzter Woche sind Vertreter des Wirteverbands Basel-Stadt und des Basler Hoteliers-Vereins von Regierungsrat Christoph Brutschin zu einem Austausch empfangen worden. Sie haben den Ernst der Lage geschildert und um zusätzliche Unterstützungsleistungen gebeten.
«Eine Vermischung des Schadens des zweiten Lockdowns mit dem im September beschlossenen Hilfsprogramm halten wir für unzulässig. Es braucht nun dringend eine Ausweitung der Unterstützung, um den massiven Schaden abzudecken und den Betrieben wieder eine Perspektive zu geben», sagt Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.
Der gewaltige Schaden für das Basler Gastgewerbe soll mit einer Aufstockung des kantonalen Unterstützungspakets und der Härtefallhilfe des Bundes aufgefangen werden. «In Ergänzung mit dem Hilfspaket des Bundes leistet die kantonale Unterstützung einen wertvollen Beitrag», sagt Raphael Wyniger, Präsident des Basler Hotelier-Vereins und ergänzt: «Dabei ist es jedoch auch so, dass die Betriebe weitere Mittel benötigen, um diese schwere Krise zu bewältigen».
Basel habe in vielerlei Hinsicht eine besonders starke Betroffenheit: «Je urbaner ein Kanton und je internationaler seine Gäste, desto stärker kommt das Gastgewerbe unter die Räder», so der oberste Stadt-Basler Hotelier.
Die beiden Verbände seien dankbar für die bisherige staatliche Unterstützung. Sie weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass sich eine Katastrophe anbahnt. Sie befürchten, dass wenn dem Gastgewerbe jetzt nicht stärker geholfen und zusätzlich der Netto-Schaden des Lockdowns übernommen wird, komme dies der öffentlichen Hand langfristig teurer zu stehen als jetzt am falschen Ort zu sparen, argumentieren die Gastgwerbeverbände. (htr)