Der Wirteverband äusserte sich in einer Mitteilung vom Montagabend enttäuscht darüber, dass die behördliche Schliessung nicht auf die Vereinbarkeit mit der Kantons- und Bundesverfassung überprüft werde. «Wir sind über die Nonchalance, mit welcher das Appellationsgericht unsere Beschwerde erledigt, enttäuscht und erstaunt. Es ist schade, dass das Gericht sich mit den Anliegen und Nöten der Basler
Gastronomen nicht auseinandersetzt», kommentiert Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverband Basel-Stadt, den Entscheid.
Gemäss dem Wirteverband begründet das Appellationsgericht seinen Entscheid damit, dass aktuell wieder Bundesrecht gelte, welches kantonalem Recht vorgehe. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Gastronomiebranche an der Klärung der aufgeworfenen Fragen mehr.
«Wir erachten den kantonalen Alleingang vom 23. November 2020 nach wie vor als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der zu einer Bevorzugung ausserkantonaler Betriebe führte», so Ebneter weiter. Der Wirteverband verzichte nun darauf, den Entschied weiterzuziehen. Er wolle seine Ressourcen anderweitig einsetzen.
Der Wirteverband hatte die Verfassungsbeschwerde mit über 50 Basler Gastronomiebetrieben erhoben. Dies unter anderem mit der Begründung, dass die kantonale Schliessung unverhältnismässig sei, da ein existenzbedrohender Schaden für das Gastgewerbe in Kauf genommen werde, obwohl nachgewiesene Covid-19-Ansteckungen in Restaurants und Bars sehr gering seien.
Am 18. Dezember hatte der Bundesrat die schweizweite Schliessung der Restaurants bekanntgegeben. (sda/htr/npa)