Mit der Verlängerung wolle der Kanton die baselstädtische Gastronomiebranche unterstützen, teilte das BVD am Freitag mit.
Mit der Regelung haben Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, die wegen der Abstandsregeln eingebüssten Aussensitzplätze zumindest zum Teil wieder wettzumachen.
Die Ausdehnung der Aussenbereiche sei ohne Bewilligung möglich, solange die Sicherheitsbestimmungen erfüllt würden, heisst es weiter im Communiqué. Eine Überdachung der Aussenbestuhlung – beispielsweise mit einem Zelt – sei weiterhin nicht erlaubt.
Gastronomiebetriebe in der Steinenvorstadt dürfen weiterhin nicht von dieser Sonderregelung Gebrauch machen. Der im Mai beschlossene Rückzug der temporären Ausdehnung der Boulevard- und Buvettenflächen in der Steinenvorstadt ist gemäss Mitteilung weiterhin gültig.
Die Basler Regierung hatte damals nach einer ausufernden Partynacht in der Steinenvorstadt, in der die Abstandsregeln nicht eingehalten worden waren, gegenüber Betrieben in jener Ausgehmeile härtere Massnahmen angekündigt - darunter eine stärkere Polizeipräsenz und die Aufhebung der vorübergehend erlassenen Aussenbestuhlungsregelung. (sda)