Bisher erfüllte der Kanton Genf die Kriterien, die es Kantonen erlauben, weniger strenge Vorgaben zu machen als vom Bund vorgegeben. Mit einer Reproduktionsrate von mehr als 1 ist dies nun nicht mehr der Fall.
Deshalb gelten ab dem 23. Dezember um 23 Uhr wieder die vom Bundesrat vorgegebenen Massnahmen: Bars, Restaurants, Sport- und Freizeit- und Kulturstätten bleiben geschlossen. Die Geschäfte müssen um 19 Uhr schliessen, ebenso an Sonntagen.
Auch der Kanton Jura hat den Schwellenwert bereits überschritten und wird ab Dienstag auf das Bundesregime umstellen. (sda)