Dieser Forderungskatalog sei eine Reaktion auf die vom Luzerner Regierungsrat erlassene Allgemeinverfügung vom 15. Juli, welche mit unbestimmter Frist bestimme, nur noch 100 Gäste in Club- und Barbetrieben zuzulassen, teilten die IG Kultur Luzern und Safer Clubbing Luzern am Donnerstag gemeinsam mit. Der Bundesratsentscheid vom Mittwoch ändere die Situation nicht.
Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und der einhergehenden Gästebeschränkung habe sich die Situation für viele Kulturbetriebe nochmals zugespitzt. Betroffen seien nicht nur Barbetriebe und Nachtkulturunternehmen, sondern beispielsweise auch die Veranstaltungstechnikbranche oder Akteurinnen und Akteure verschiedener Kulturszenen wie Musik oder Theater.
«Viele müssen um ihre Existenz fürchten, obwohl sich die verschiedenen Nachtkulturschaffenden ihrer Verantwortung bewusst sind und individuell Schutzkonzepte entworfen haben, welche sie strikt anwenden», heisst es in der Medienmitteilung.
Finanzielle Unterstützung nötig
Die IG Kultur Luzern ist der Meinung, dass Kulturbetriebe «alles daran tun», um weitere Infektionsherde zu verhindern. Die geltenden Schutzkonzepte würden angewendet und die Rückverfolgung der Gäste wird grossmehrheitlich und mit grossem Aufwand gewährleistet.
In der Mitteilung wird betont, dass Bar- und Nachtkulturbetriebe nicht die Hauptverursacher von neuen Ansteckungsketten seien, wie Zahlen des BAG zeigten. Diese müssen für die Betriebseinschränkungen finanziell entschädigt werden.
Um die Branche «am Leben zu halten» müssten Lösungen gesucht werden. Der von der IG Kultur in Zusammenarbeit mit Safer Clubbing erstellte Katalog fordert Planungssicherheit für Nachtkultur- und Kulturbetriebe. Die Allgemeinverfügung vom 15. Juli müsse klar befristet werden oder es müsse in Fahrplan für weitere Massnahmen vorgelegt werden.
Mangelnde Ressourcen im Contact Tracing dürften nicht als Argumentationsgrundlage dienen, um die Einschränkung der Besucherzahl in Kulturbetrieben zu rechtfertigten. Reichen diese nicht aus, soll das Contact Tracing aufgestockt werden, um die Begrenzung von 100 Gäste auf 300 Gäste lockern zu können.
Weiter betonen sie, dass die von den Massnahmen betroffenen Betriebe dringend finanzielle Unterstützung benötigten, um aktuelle und künftige Einschränkungen begleiten zu können. Schliesslich könnten Ausfallentschädigung im Kanton Luzern lediglich noch bis am 20. September geltend gemacht werden kann. (sda)