Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Damit lassen sich laut BLW traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Somit sind nun auch neu diese drei Schweizer Produkte «in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt». Im Gegenzug «schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen» – wie beispielsweise Jambon d'Auvergne.
Der Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Nur für die «Zuger Kirschtorte» gilt noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren: So lange darf die Bezeichnung in der EU noch verwendet werden.
Seit dem 1. Dezember 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens gegenseitig.
Insgesamt sind damit aktuell 28 Schweizer Bezeichnungen in der EU geschützt, dazu gehört etwa auch «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine». Umgekehrt sind ungefähr 1200 Bezeichnungen aus den EU-Staaten inklusive Grossbritannien in der Schweiz geschützt. (sda)