Meeresfischereierzeugnisse, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen ab 1. März aus rechtmässiger Herkunft stammen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) am Montag mitteilte.

Das heisst, dass bei ihrem Fang sowohl die im Fangland geltenden als auch die internationalen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Zudem müssen die Erhaltungsmassnahmen und die Fangquoten gewährleistet sein.

Das BLV will mit Kontrollen überprüfen, ob die Erzeugnisse wirklich von rechtmässiger Herkunft sind. Staaten, die eine anerkannte behördliche Überwachung der Fischerei haben, können weiterhinkontroll- und gebührenfrei in die Schweiz liefern.

In der EU bereits seit 2010 verboten
Andere Länder können beim BLV ein Gesuch einreichen, um als Staat mit einer offiziellen behördlichen Überwachung anerkannt zu werden.Betroffen von der neuen Verordnung sind zum Beispiel pazifische und atlantische Lachse, Heringe, Thunfische und Kabeljaue sowie andere Meeresfischereierzeugnisse in frischem, gekühltem, gefrorenem, gesalzenem, zerkleinertem, getrocknetem, geräuchertem oder lebendem Zustand.

Mit der Verordnung soll gemäss dem BLV der Handel mit illegalen Fischereierzeugnissen unterbunden werden. Damit könnten Einfuhrländer wie die Schweiz einen «massgeblichen» Beitrag dazu leisten, dass die Fischbestände geschützt werden können.

Mehrere Fischarten sind von einer Überfischung bedroht. In der Europäischen Union ist die Einfuhr von Erzeugnissen aus illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischerei gemäss der Mitteilung bereits seit 2010 verboten. (sda/og)