Da die Platzverhältnisse in der Innenstadt und damit der Spielraum für Zusatzflächen sehr unterschiedlich sind, lasse sich keine pauschale Regelung einführen, hielten die Stadtbehörden am Dienstag in einer Mitteilung fest. Das Polizeiinspektorat der Stadt Thun vereinbare mit den Betreibern individuelle Lösungen. Das habe sich bisher bewährt.
Mit einer Ausnahme, bei welcher der Grundeigentümer keine zusätzliche Fläche zur Verfügung stellte, konnte die Stadt bisher nach eigenen Angaben mit sämtlichen Betreibern unter Berücksichtigung der Sicherheit und der örtlichen Gegebenheiten eine Lösung finden. Vorübergehend braucht es für zusätzliche Aussenbewirtungsflächen keine Baubewilligung durch den Regierungsstatthalter.
Seit dem 11. Mai können Gastronomiebetriebe unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Wegen der Zweimeter-Abstandsregel benötigen die Betriebe mehr Platz, vor allem draussen.
Die Stadt Bern hat für die Gastronomiebetriebe ebenfalls mehr Aussenfläche bereitgestellt. Auch in Biel soll dem Gewerbe zusätzlicher Aussenraum auf öffentlichem Boden gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. (sda)