Dies hat der Waadtländer Staatsrat entschieden, wie er am Donnerstag mitteilte. Das schriftliche Festhalten von Kontaktdaten ist nur noch in Ausnahmesituationen gestattet. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel der Fall, dass ein Kunde über kein Smartphone verfügt oder das Fehlen eines Mobilfunknetzes. Ein zuverlässiges Tracing-System stelle sicher, dass der Kantonsarzt in der Lage sei, den Fall eine an einem öffentlichen Ort erfolgte Ansteckung rasch zu erkennen.
Die während des Sommers durchgeführten Kontrollen hätten gezeigt dass es bei der Tracing-Pflicht «ernsthafte Zuverlässigkeitsprobleme» gebe. Deshalb sei es nötig, eine digitale Lösung einzuführen. Jeder Gastronomiebetrieb kann ein System seiner Wahl einsetzen, aber die IT-Lösungen müssen vom Waadtländer Wirteverband GastroVaud in Absprache mit dem Kantonsarzt genehmigt werden.
GastroVaud bedauert die «mit diesen neuen Anforderungen verbundene übermässige Arbeitsbelastung und die praktischen Schwierigkeiten bei deren Umsetzung», wie es in einer Stellungnahme heisst. Die Vereinigung fordert ihre Mitglieder jedoch auf, den Empfehlungen «buchstabengetreu» zu folgen. Diejenigen, die dies noch nicht getan haben, werden aufgefordert, die Apps SocialScan (für Gastronomen) und SocialPass (für Kunden) herunterzuladen.
Die nominell meisten bestätigten Covid-Fälle in der Schweiz sind bisher im Kanton Waadt zu verzeichnen. Gemessen an der Bevölkerungszahl gibt es nur im Kanton Genf mehr Fälle. (sda)