Wegen der Verbesserung der epidemiologischen Lage kehrt der Kanton weitgehend zu den Bundesvorschriften zurück. Die Kantonsregierung beschloss die Lockerung am Donnerstag, wie sie mitteilte.
Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind somit wieder erlaubt, die Obergrenze für spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum liegt bei 15 Personen. Privat dürfen sich aber auch weiterhin inklusive der Kinder nur zehn Personen treffen.
Die strengeren Massnahmen im Wallis waren bis zum 13. Dezember befristet, mit dem Entscheid vom Donnerstag verzichtet der Staatsrat auf eine Verlängerung. Gültig waren die Massnahmen seit dem 22. Oktober respektive dem 4. November.
Am zweiten Datum verfügte die Kantonsregierung die Schliessung der Restaurants und anderer Betriebe. Das Wallis war der erste Kanton, der in der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie eine Beizenschliessung verfügte.
Mit der Lockerung müssen die Restaurant zusätzlich zu den Bundesbestimmungen die Rückverfolgbarkeit der Gäste garantieren, und zwar elektronisch über die App Socialpass oder schriftlich auf Listen. An einem Tisch dürfen nur vier Personen sitzen und nur sitzend konsumieren. Tanzanlässe sind weiterhin verboten.
Die Betreiber von Skianlagen und Skigebieten sowie anderen touristischen Transportdiensten müssen über ein Schutzkonzept für das ganze Gebiet verfügen, also für Pisten und Bahnen gleichermassen.
In Wartebereichen müssen die Mindestabstände garantiert sein. Zudem sehen die Schweizer Bergbahnen landesweit eine Maskentragpflicht auf allen Anlagen inklusive Ski- und Sesselliften vor. (sda)