(Keystone-SDA) Die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) zeiht eine positive Bilanz für das Jahr 2022. Bei insgesamt 1231 kontrollierten Betrieben wurden vier wegen grober Mängel verzeigt, meist wegen Panscherei mit Verschnitten.
Diese Beanstandungen betrafen hauptsächlich das Anbringen täuschender Etiketten, Überschreitungen der Verschnitt- und Zusammenlegungsrechte sowie die irreführende Kellerbuchführung, wie die SWK mitteilt. Im Vorjahr hatte ein Betrieb schwerwiegende Mängel aufgewiesen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle seien keine oder nur unwesentliche Mängel festgestellt worden. So habe es bei rund 900 Betrieben keinerlei Anlass zu Beanstandungen oder nur geringfügige Mängel gegeben.
In 239 Fällen zeigten sich Mängel im Vergleich zu 2021 bei 199 Fällen. Die Mängel seien insbesondere bei der administrativen Dokumentation oder der Führung der ordentlichen Kellerbuchhaltung mit insgesamt 209 Fällen aufgetreten, wie es weiter hiess. Ende 2022 seien 4999 Betriebe bei der Schweizer Weinhandelskontrolle registriert gewesen, 2021 waren es 4990 Betriebe. Darin eingerechnet sind auch die Selbsteinkellerer, die seit 2019 der SWK unterstellt sind.
Das Ziel, alle neu unterstellten Betriebe bis Ende 2022 zu kontrollieren, habe weitestgehend erreicht werden können. 60 Betriebe hätten sich der Kontrolle widersetzt, unter anderem, weil sie für sich eine vereinfachte Kellerbuchhaltung fordern. Gegen diese Selbsteinkellerer ergriff die SWK im Jahr 2020 Verwaltungsmassnahmen. Die Betriebe haben das Verfahren Ende 2022 an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Das Administrativverfahren sei noch hängig.