Gastronomiebetriebe in der Stadt Zürich dürfen auch weiterhin im Freien mehr Sitzplätze anbieten als früher. Der grösste Teil der einst als Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Lockerungen bleibt dauerhaft bestehen.
Mit der Überarbeitung des «Leitfadens Boulevardgastronomie» erfüllt die Stadt die Anliegen einer von den Gastronomieverbänden eingereichten Petition, wie der Stadtrat am Donnerstag mitteilte.
Neu Sommersaison bis zum 2. November
Zu den Änderungen, die nun definitiv gelten, gehört unter anderem die Anzahl der Aussenplätze. Diese darf die Plätze im Innenbereich auch überschreiten. Zudem wird der Mindestabstand zu Bäumen reduziert und die Sommersaison vom 1. März bis zum 2. November verlängert.
Nach Einschätzung des Stadtrats wahren die neuen Regelungen die Balance zwischen den Anliegen der Gastronomie und den Interessen von Anwohnerschaft und Allgemeinheit. So soll etwa die konsumfreie Nutzung des öffentlichen Grunds sowie das sichere und attraktive Vorankommen zu Fuss oder auf dem Velo gewahrt werden. (sda)