Das St. Moritzer 5-Sterne-Hotel Suvretta House soll bis 2025 mit einem Investitionsvolumen von 250 bis 300 Millionen Franken um- und ausgebaut werden. Das Stimmvolk der Gemeinde beschloss 2009 eine entsprechende Teilrevision der Ortsplanung. Für die Realisierung des Projekts müssen über 1000 Quadratmeter Wald gerodet werden.

Die IG Suvretta, bestehend aus mehreren Privatpersonen, erhob gegen den Planungsbeschluss und die Rodungsbewilligung Beschwerde. Die Bündner Regierung und das Verwaltungsgericht wiesen die Eingaben ab. Die Betroffenen gelangten anschliessend ans Bundesgericht.

In einem Zwischenentscheid haben die Richter in Lausanne ihrer Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Das Urteil in der Sache selber wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Was die Rodungsbewilligung und die weiteren Umwelteingriffe betrifft, kommt der Beschwerde laut Bundesgericht die aufschiebende Wirkung bereits von Gesetzes wegen zu. Zur Erhaltung des bestehenden Zustandes rechtfertige es sich, der Beschwerde auch darüber hinaus die aufschiebende Wirkung zu erteilen. (npa/sda)