Kurz vor Jahresende hat die Aufsichtskommission des L-GAV genehmigt, dass Studierende zweier Hotelfachschulen aus Deutschland und aus den Niederlanden in der Schweiz zu Praktikantenlöhnen angestellt werden dürfen. Möglich wurde dies durch den Partnerschaftsvertrag der Schulen mit hotelleriesuisse. Durch diese neue Zusammenarbeit habe der Verband eine weitere Massnahme gegen den Fachkräftemangel ergriffen und sei dem Wunsch vieler Betriebe nachgekommen, die bereits positive Erfahrungen mit Praktikanten dieser Hotelfachschulen gesammelt haben, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung von hotelleriesuisse. Sowohl die Duale Hochschule Baden-Württemberg (dhbw) in Lörrach (Deutschland), als auch die Hotelschool The Hague (Niederlande), bieten praxisorientierte Bildungsprogramme an.
Die Anzahl an ausländischen Praktikanten, welche von diesen beiden Hotelfachschulen angestellt werden, ist für 2018 auf 60 Studierende beschränkt. Die Stellensuche ist Sache der Praktikanten. Die Arbeitgeber müssen diese zwingend innert Wochenfrist nach Stellenantritt bei der Kontrollstelle des L-GAV in Basel melden. Ist das Kontingent von 60 Praktikanten ausgeschöpft, ist eine unbeschränkte Rekrutierung von Studierenden dieser Schulen weiterhin möglich. Diese seien jedoch dann zum Mindestlohn für ungelernte Mitarbeiter einzustellen. (htr/og)