Dennoch scheiterten verschiedene Kürzungsanträge in der Kommissionsberatung klar, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit folgte dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung nahm die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) die Vorlage mit 18 zu 1 Stimmen bei sechs Enthaltungen an.
Die Landesregierung unterbreitet dem Parlament drei Nachtragskredite. Die Nachträge entfallen auf den Corona-Erwerbsersatz (1,7 Milliarden Franken), den Bundesanteil an der Härtefallhilfe (0,9 Milliarden Franken) und den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung
(0,8 Milliarden Franken).
Falls alle Gelder benötigt würden, erhöhten sich die Corona-Ausgaben im laufenden Jahr auf 7,2 Milliarden Franken. In den Jahren 2020 und 2021 hatte der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits Ausgaben von rund 30 Milliarden Franken getätigt.
Abgelehnt hat die Finanzkommission einen Antrag der Umweltkommission (Urek-N), fast 6 Millionen Franken für temporäre Schutzmassnahmen gegen Wölfe für den Alpsommer 2022 zu bewilligen. Für weitergehende Unterstützungen fehle eine gesetzliche Grundlage, argumentierte die Mehrheit.
Das Parlament wird in der Frühjahrssession über die Nachtragskredite befinden. (sda/npa)