Die Regierung habe die Covid-19-Härtefallverordnung entsprechend angepasst, teilte die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Mittwoch mit. Seit dem 25. Januar können Firmen beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit Härtefallhilfe beantragen.
Die A-fonds-perdu-Beiträge sind pro Unternehmen auf 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 limitiert. Zudem galt bisher eine Obergrenze von 100'000 Franken. Diese wird nun auf 300'000 Franken erhöht. Die Regierung berücksichtige damit die höhere Anzahl Ausfalltage in der Gastronomie, heisst es.
Gleichzeitig soll es mehr Gleichbehandlung zwischen grösseren und kleinen Unternehmen geben. Einige Firmen hätten die Limite von 100'000 Franken bei den ungedeckten Fixkosten erreicht oder bereits überschritten, vermutet die Regierung laut Communiqué. Solche Firmen können zusätzlich verbürgte Kredite beantragten.
Diese dürfen maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 betragen, maximal aber 500'000 Franken. Unternehmen, deren ungedeckte Fixkosten sich auf mehr als 100'000 Franken summieren, können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit wenn nötig ein zusätzliches Gesuch stellen. (sda og)