Appenzell Ausserrhoden führte seit April 2020 einen eigenen Härtefallfonds, geäufnet mit Beiträgen von Stiftungen, aus dem Kleinstunternehmen und Privatpersonen mit einem A-fonds-perdu-Beitrag finanziell unterstützt werden können.
Zusammen mit den Geldern des Bundes verfügt Appenzell Ausserrhoden künftig über Hilfsmittel von rund 9,2 Millionen Franken. Davon tragen der Bund 6,2 Millionen Franken und der Kanton 3 Millionen Franken, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Freitag mitteilte. Damit soll der Fortbestand von eigentlich gesunden Unternehmen gewährleistet werden.
Als Härtefälle zählen Unternehmen, deren Umsatz im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von mehr als 40 Prozent verzeichnete. Neu als Härtefälle gelten auch Firmen, die aufgrund der jüngsten bundesrätlichen Anweisungen ihre Geschäftstätigkeit seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen ganz einstellen mussten respektive müssen.
Diesen Unternehmen wird mit einem A-fonds-perdu-Beitrag oder mit Kredit geholfen. Der A-fonds-perdu-Beitrag ist auf 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes und maximal 100'000 Franken limitiert. Die Limite beim Kredit liegt bei 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder maximal 500'000 Franken.
Detailhändler, die ab dem kommenden Montag schliessen müssen, kommen ab Anfang März ebenfalls in den Genuss von Härtefallentschädigungen, wie es weiter heisst. Helfen soll das Hilfspaket neu auch Gastronomiebetrieben, Fitnesszentren und Firmen aus der Eventbranche. Das Departement Bau und Volkswirtschaft rechnet mit über 150 Gesuchen von Ausserrhoder Unternehmen. (sda)