Die Bundesversammlung habe mit der Stellenmeldepflicht ein Instrument geschaffen, um die Zuwanderung indirekt zu steuern, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Freitag. Somit sei es sinnvoll, wenn sich der Bund auch an der Umsetzung beteiligte.
Wegen der geringen Höhe der vorgesehenen Bundesbeiträge wurde in der Kommission aber die Frage gestellt, ob diese Beteiligung wirklich notwendig ist. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Umsetzungskosten noch sehr ungewiss sind. Die Kommission hat daher beschlossen, die Beteiligung des Bundes vorerst bis Ende 2023 zu befristen. Dann soll die Lage neu beurteilt werden.
Der Nationalrat hatte die Unterstützung in der Frühjahrssession gutgeheissen. Der Bundesrat geht von Mehrkosten von 450'000 bis 600'000 Franken für den Bund aus. Mit der Vorlage soll die Regierung auch die Kompetenz erhalten, bei Bedarf Vorgaben zu Art und Umfang der Kontrollen zu erlassen.
Mit der Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit hat das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Diese gilt seit Juli 2018.
Die Umsetzung und die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht ist Sache der Kantone. Sie tragen die Kosten bisher selber, weil es für eine Beteiligung des Bundes keine gesetzliche Grundlage gibt. (sda)