Es seien gute Nachrichten für das Publikum, aber eine grosse Verantwortung für die Veranstalter, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Die epidemiologische Situation sei nach wie vor fragil, die Fallzahlen höher als erwartet. Die Lage sei aber ausreichend unter Kontrolle für einen weiteren Schritt Richtung Normalität.
Dazu gehört die Aufhebung des Verbots von Grossanlässen. Die vom Bundesrat festgelegten Auflagen gelten für die ganze Schweiz, berücksichtigen jedoch die Lage vor Ort: Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere Veranstaltungen werden bewilligt, wenn es die epidemiologische Lage im Kanton erlaubt. Dieser muss aber über die nötigen Kapazitäten für Contact Tracing verfügen.
Auf genaue Grenzwerte verzichtet der Bundesrat, die Kantone können die konkrete Labe selber beurteilen. Berset vertraut darauf, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen: «Die Kantone haben bewiesen, dass sie das können», sagte er.
[IMG 2]Sitzen obligatorisch
Die Auflagen des Bundesrats sind jedoch strikt: Die Veranstalter müssen dem Kanton eine Risikoanalyse und ein Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderen geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, wie die Kontaktangaben korrekt erhoben werden können oder ob eine Maskenpflicht gilt.
Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine Sitzpflicht, wobei sich die Sitzplätze den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zuordnen lassen müssen. Stehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- oder Velorennen im Freien oder bei Dorffesten im Freien.
Ausnahmen für Festivals und Openairs sind nicht vorgesehen: Sie müssen Sitzplätze anbieten oder absagen. Auf der anderen Seite gelten die Auflagen nicht für Messen, Gewerbeausstellungen oder Jahrmärkte. Laut Berset besteht der Unterschied darin, dass sich die Besucherinnen und Besucher dort geordnet durch die Veranstaltung bewegen.
Kein Alkoholverbot
Verschärfte Auflagen hat der Bundesrat für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen beschlossen. Diese werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Es gelten deshalb auch detailliertere Schutzkonzepte als für andere Grossveranstaltungen.[RELATED]
In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt, und es gilt eine Maskenpflicht. In geschlossenen und auch in Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, überlässt der Bundesrat den Bewilligungsbehörden. Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.
Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden. Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien hat der Bundesrat verzichtet. Der Verkauf und der Konsum müssen aber soweit beschränkt werden, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird.
Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Fans die Regeln einhalten und allfällige Verstösse geahndet werden. Wer sich nicht an die Auflagen hält, kann aus dem Stadion gewiesen werden. Bussen sind aber nicht vorgesehen.
Schrittweise Lockerung
Grossanlässe werden von den Kantonen bewilligt. Diese können eine Bewilligung widerrufen oder zusätzliche Auflagen machen, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert. Der Bundesrat betont, dass die Veranstalter die öffentliche Hand in diesem Fall nicht haftbar machen können.
Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat am 28. Februar sämtliche Grossveranstaltungen verboten. Seither wurden die Massnahmen schrittweise gelockert: Seit dem 6. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt, seit dem 22. Juni solche mit bis zu 1000. Am 12. August hatte der Bundesrat beschlossen, dass ab Oktober auch Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wieder möglich sein sollen. (sda)