Der Bundesrat könne Notverordnungen erlassen, um schweren Störungen der öffentlichen Ordnung zu begegnen, schreibt er in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Seiner Meinung nach hat die Forderung der SGK aber nicht dieses Ziel. Vielmehr gehe es um eine wirtschaftspolitische Grundsatzfrage. Das Anliegen der Motion könne deshalb nicht über diese Verfassungsbestimmung umgesetzt werden.
Der Bundesrat lehnt die Forderung auch aus anderen Gründen ab. So sei Kurzarbeitsentschädigung eine Versicherungsleistung und nicht eine Subvention, deren Gewährung an die Bezahlung von Dividenden geknüpft werden könne. Eine Verknüpfung könnte gewisse Unternehmensstrukturen stark belasten und dazu zwingen, Arbeitsplätze abzubauen.[RELATED]
Für den Bundesrat wäre es auch inkohärent, die Auszahlung von Erträgen aus dem Jahr 2019 zu unterbinden. Er führt auch rechtliche Probleme bei der Rückwirkung ins Feld. Ohne Rückwirkung könne es jedoch zu Ungleichbehandlungen kommen, je nachdem, wann ein Unternehmen seine Hauptversammlung geplant und durchgeführt habe. (sda)