Noch nicht entschieden hat der Bundesrat indes, wie der Betrieb am Flughafen Zürich künftig aussehen soll. Ursprünglich war geplant, dass der Bundesrat seine Vorstellungen zusammen mit der Botschaft zum Staatsvertrag darlegen würde. Wegen des Widerstands in Deutschland will er nun aber abwarten.
Der Bundesrat halte es nicht für sinnvoll, sich zum jetzigen Zeitpunkt festzulegen, schreibt das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard. Vorher müsse klar sein, dass Deutschland den Staatsvertrag ratifizieren wolle.
Sobald feststehe, dass dies der Fall sei, werde der Bundesrat dem Parlament mit einem Zusatzbericht zur Botschaft die Angaben zum künftigen Betrieb am Flughafen Zürich unterbreiten.
Ratifizierung ausgesetzt
Das zuständige deutsche Bundesministerium hatte Ende November angekündigt, mit dem Ratifikationsprozess zuzuwarten, bis gewisse Fragen geklärt seien. Wegen des heftigen Widerstands in Baden-Württemberg fordert Deutschland Nachverhandlungen zum bereits unterzeichneten Vertrag. Die Schweiz zeigte sich bereit, offene Fragen zu klären, will aber keine Nachverhandlungen.
Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum. Der Vertrag sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich bereits ab 18 Uhr.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um halb sieben Uhr. (npa/sda)