Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats vom Mitte August, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen.
Zudem hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss.
HotellerieSuisse begrüsst die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung im Rahmen der Covid-19-Verordnung. Der Verband kämpfte an vordester Front dafür. «Dieser erneute Erfolg im Rahmen der Kurzarbeitsregelungen wurde auch dank dem regelmässigen Kontakt von HotellerieSuisse mit den Behörden möglich», heisst es in einer Mitteilung des Verbands an seine Mitgliederbetriebe.
Die beiden Vereinfachungen würden die Arbeitslosenkassen entlasten, und die Hoteliers können dadurch schneller über mögliche Kurzarbeitsentschädigungen entscheiden.
Ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert hat der Bundesrat den Rechtsstillstand für die Reisebürobranche. Eine externe Expertise sei zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Reisebürobranche bestehe. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen. (htr/sda)