Angesichts der fragilen epidemiologischen Lage verzichtete der Bundesrat am Mittwoch auch darauf, Restaurantterrassen und gastronomische Aussenbereiche bereits ab kommender Woche wieder zu öffnen, wie er mitteilte. Diesen rascheren Lockerungsschitt hatte unter anderem eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert.
Geöffnet haben ab dem 1. März dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.
Auch sonst betätigte der Bundesrat in den allermeisten Punkten seinen vergangene Woche vorgeschlagenen Lockerungsplan. Die Landesregierung zeigte sich offenbar unbeeindruckt vom wachsenden Druck aus der Wirtschaft, Kultur und der bürgerlichen Politik. «Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen», schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure seien aber aufgenommen worden.
«Konsultation war keine Alibi-Übung»
Der Bundesrat wehrte sich an der Medienkonferenz gegen den Vorwurf, dass er viele Vorschläge der Wirtschaft, Bürgerlichen und Kultur nicht berücksichtigt habe. «Die Konsultation war keine Alibi-Übung», sagte Bundespräsident Guy Parmelin am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Auch Gesundheitsminister Alain Berset versicherte, dass der Bundesrat alle Meinungen eingeholt und im Entscheidungsprozess integriert habe. «Wir haben alles ernsthaft geprüft.» Es gebe aber keinen Automatismus, was der Bundesrat nach einer Vernehmlassung umsetzen müsse und was nicht.
Der Bundesrat habe aber entschieden, dass er früher als zunächst geplant über einen zweiten Öffnungsschritt diskutieren wolle. Das hatten viele Kantone gefordert. Ungelöst bleibt der Terrassenstreit in Skigebieten. «Es ist klar, dass mit dem heutigen Entscheid Terrassen geschlossen sein müssen», sagte Berset. Viele Betriebe setzen sich aber über diese Regel hinweg.
Rascherer zweiter Öffnungsschritt
So soll der nächste Öffnungsschritt bereits am 22. März erfolgen – und damit zehn Tage früher als ursprünglich geplant. Mitte März wird der Bundesrat die Lage anhand verschiedener Richtwerte neu beurteilen.
Am 12. März will er skizzieren, ob und wie Restaurants – nicht nur Terrassen – wieder geöffnet werden sollen. Auch über Lockerungen für Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum, Sport in Innenräumen sowie Präsenzunterricht an Hochschulen soll gesprochen werden – und nicht zuletzt auch über die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht.
Nach einer Konsultation der Kantone will er am 19. März fix über den zweiten Öffnungsschritt entscheiden. Voraussetzung für weitere Lockerungen ist eine günstige epidemiologische Entwicklung, wie dies in den vergangenen Wochen der Fall war. Die Positivitätsrate soll unter 5 Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Leben von Jugendlichen normalisieren
Ab Montag wieder öffnen können – wie bereits vergangene Woche angedacht – Läden, Museen und Lesesäle von Archiven und Bibliotheken. Auch die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich. Ebenfalls wieder offen sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien.
Es gelten überall Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 statt 5 Personen wieder erlaubt.
Grosszügiger ist der Bundesrat bei Aktivitäten von jungen Menschen. Diese sollen ab 1. März wieder etwas mehr Bewegungsfreiheit haben. Bis 20-Jährigen (Jahrgang 2001) sollen neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt sein. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet.
Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich. Die zunehmende Zahl von psychischen Beschwerden bei Jüngeren rechtfertige es, dieser Personengruppe wieder mehr Möglichkeiten zu bieten, hatte der Bundesrat seinen Vorschlag vergangene Woche begründet. Er wollte die Altersgrenze aber zunächst bei 18 Jahren festlegen.
Ein ständiges Abwägen
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, wie er schreibt. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhalte im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden könnten, nur wenig Personen zusammenkämen und die Kontakte im Freien erfolgten.
«Wir müssen schauen, was wir uns an Öffnungen erlauben können, ohne ein zu grosses Risiko einzugehen, dass wir die Kontrolle über die Situation verlieren», sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Vorfeld des Bundesratsentscheids gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es sei immer wieder eine Abwägung, bei der der Bundesrat neben dem Übertragungsrisiko auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtige. (sda og)