Der Bundesrat passte die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall entsprechend an. Somit kann die Corona-Entschädigung in vier bestimmten Situationen auch nach dem 16. September ausgerichtet werden, wie die Regierung mitteilte. Betroffene müssen ab Mitte kommender Woche bei ihrer Ausgleichskasse einen neuen Antrag einreichen.
Die Verlängerung betrifft den Angaben zufolge Personen, die sich auf Anordnung einer Behörde in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr arbeiten können. Reisende hingegen, die nach der Rückkehr aus einer Risikoregion unter Quarantäne gestellt werden, haben keinen Anspruch auf die Zulage, respektive nur dann, wenn ihre Destination zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht auf der Risiko-Liste war. Der Anspruch im Quarantänefall liegt bei zehn Taggeldern.
Weiterhin profitieren können auch Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können. Dies kann der Fall sein, wenn Schulen, Kindergärten oder Betreuungseinrichtungen geschlossen sind respektive unter Quarantäne stehen.
Auch Clubbetreiber erhalten weiterhin Geld
Corona-Erwerbsersatz beziehen dürfen weiterhin auch Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Muss eine Bar oder ein Club zumachen, besteht der Anspruch laut dem Bundesrat für die Dauer der Schliessung.
Und schliesslich haben Selbstständigerwerbende auch bei einem angeordneten Veranstaltungsverbot Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, wenn sie für diese Veranstaltung tätig gewesen wären. Die Taggelder decken dabei die Tage ab, an denen die Veranstaltung hätte stattfinden sollen und die Vorbereitungszeit.
Zurzeit gebe es noch keinen Entscheid darüber, was bei Selbständigen passiert oder bei Arbeitgebern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Die Unterstützung für Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, wird derzeit im Parlament diskutiert. Dort sind zahlreiche Vorstösse eingegangen, die für Selbständige mehr finanzielle Hilfe fordern.
Debatte um Selbstständige geht weiter
Das Gesetz dazu soll voraussichtlich Ende Monat in Kraft treten. Je nachdem, was das Parlament beschliesst, könnten die Leistungen rückwirkend per 17. September 2020 eingeführt werden.
Der Bundesrat hatte die Hilfe für Selbstständigerwerbende im Juni vorübergehend gestoppt. Der Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat und verlangten eine Verlängerung. (sda)