Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, sowie Kinos, Theater, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Kunsteisbahnen werden ebenfalls geschlossen. Betroffen sind auch Coiffeure, Schönheits- sowie
Spiel- und Erotiksalons. Bereits geschlossen sind Diskotheken und Nachtclubs.
Dagegen bleiben die Krippen und Schulen bis zur Sekundarstufe offen, wie die Kantonsregierung am Sonntag mitteilte. Die Massnahmen gelten bis am 29. November. Der Kanton bittet zudem die Armee und den Zivilschutz um Hilfe.
Ebenfalls offen bleiben Märkte und Blumenläden sowie Bibliotheken, Apotheken, Drogerien, Optiker sowie Garagen. Auch Postbüros und Banken dürfen offen haben. Im Gegensatz zum Frühling werden auch die Grenzen zu Frankreich nicht geschlossen.
Keine Gottesdienste mehr
Die Restaurants dürfen Essen über die Gasse verkaufen. Detailgeschäfte können bei Bestellungen übers Internet («Click and Collect») weiterhin verkaufen. Bei dem Vorgang können die Kunden Online-Bestellungen bei dem Geschäft abholen. Besuche in Altersheimen und Spitälern bleiben erlaubt.
Bis zum ersten Advent nicht mehr stattfinden können dagegen öffentliche Gottesdienste, wie die Katholische Kirche von Genf mitteilte. Die Kirchen dürften zwar geöffnet haben, Messen, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen seien aber untersagt. Möglich sind einzig noch Hochzeiten mit bis zu fünf Personen sowie Beerdigungen mit maximal 50 Menschen. Zuerst hatte das Portal kath.ch über die Einschränkungen bei den Kirchen berichtet.
Universitätsspital schlägt Alarm
Das Universitätsspital HUG habe Alarm geschlagen, sagte Gesundheitsdirektor Mauro Poggia vor den Medien. Am Sonntag befanden sich 474 Coronavirus-Patienten im HUG. 56 von ihnen waren auf der Intensivstation. Mitte Oktober waren noch 78 Personen hospitalisiert gewesen und 13 von ihnen in Intensivpflege.
Seit mehreren Tagen wurden im Kanton Genf mehr als 1000 Personen täglich positiv auf das Coronavirus getestet. Am letzten Freitag war es sogar eine Rekordzahl von 1338 Personen.
Der post-obligatorische Unterricht muss auf Distanz durchgeführt werden. Verboten bleiben weiterhin Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen, sowohl in Innenräumen als auch draussen, ausser die Menschen wohnen im gleichen Haushalt. Diese Massnahme hat der Kanton Genf bereits ab dem 25. Oktober eingeführt.
Die Erwerbsersatzentschädigungen werden wieder wie im Frühling eingeführt, wie die Finanzdirektorin Nathalie Fontanet sagte. Sitzungen des Kantons- und des Stadtparlaments können weiterhin stattfinden. Auch die nationalen und kantonalen Abstimmungen am 29. November werden durchgeführt.
Mit Ausnahme von Wettkämpfen sind sportliche Aktivitäten für Personen ab zwölf Jahre erlaubt, wenn kein Körperkontakt erforderlich ist und maximal fünf Personen beteiligt sind. Sie müssen zudem eine Maske tragen und die Distanzregeln einhalten. Der Sportunterricht an Schulen bleibt erlaubt, ebenso wie Aktivitäten des Berufssports.
Ausnahmezustand im Kanton Jura
Der Kanton Jura hat bereits am Freitag den kantonalen Ausnahmezustand bis am 15. November verhängt. Ab Montag sind alle Bars und Restaurants sowie weitere öffentliche Einrichtungen von Museen bis Sportzentren geschlossen. Zudem werden Ansammlungen von über fünf Menschen untersagt.
Der Kanton Freiburg hat am Freitag eine ausserordentliche Situation erklärt. Unter anderem führte er eine strenge Maskenpflicht an den obligatorischen Schulen ein. Zudem rief der Kanton Freiburg die Hilfe des Militärs an. Daneben werden auch Zivilschutz und Zivildienstleistende verstärkt eingesetzt, um die stark steigende Zahl von Covid-19-Patienten zu betreuen. (sda)