Seit vergangenen Montag können Thurgauer Firmen beim Kanton online Härtefall-Unterstützung wegen der Corona-Massnahmen beantragen. Eine speziell aufgebaute Härtefall-Abteilung kümmert sich um die Gesuche. Im Thurgau gibt es keine Branchenbeschränkung.
Nebst den erwarteten Sparten wie Gastronomie, Detailhandel und Events seien etwa auch Gesuche von Hundeschulen, Treuhandbüros oder von einem Schwinger eingegangen, heisst es im Communiqué.
Insgesamt erfüllten 333 der 404 Gesuche die Kriterien für das Härtefall-Programm. 71 Unternehmen habe eine Absage mitgeteilt werden müssen. Laut AWA-Amtsleiter Daniel Wessner erfolgen einzelne Rückfragen an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, wenn es um Teilschliessungen oder Direkt-Betroffenheit geht.
Geld soll ab Mitte Februar ausbezahlt werden. Der Kanton stellt bis zu 18 Millionen Franken zur Verfügung. Weitere knapp 32 Millionen hat der Bund zugesichert. Der Bundesrat stellte vergangene Woche eine Verdoppelung der Härtefall-Gelder in Aussicht. Diese muss noch vom Parlament in Bern genehmigt werden.
Im Kanton Thurgau kann maximal 75 Prozent des zinsfreien Darlehens in einer zweiten Phase des Programms unter bestimmten Bedingungen in A-fonds-perdu-Beiträge umgewandelt werden. Dies bedingt einen zusätzlichen Antrag, der ab dem 1. Juli eingereicht werden kann, schreibt der Kanton. (sda og)