Die Prüfung der Härtefall-Beiträge, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sei anspruchsvoll und dauere länger als erwartet, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Dies deshalb, weil die Gesuche häufig unvollständig beim Kanton eintreffen würden. Den Vorschuss gebe es nun, damit notleidende und von den Behörden geschlossene Unternehmen dennoch möglichst rasch Geld erhalten würden. Denn der Druck für die betroffenen Unternehmen sei sehr hoch.
Für die 60 Prozent Vorschuss müssen in einem ersten Schritt noch nicht alle Dokumente eingereicht werden. Auf eine Fixkostenübersicht und auf die Mehrwertsteuerabrechnungen oder auf die durch einen Treuhänder bestätigten Jahresumsätze kann zunächst verzichtet werden. Wenn ein Unternehmen behördlich geschlossen worden ist, muss es auch den Jahresabschluss 2020 noch nicht einreichen. Alle anderen Unternehmen müssen diese Zahlen jedoch vorlegen.
Wenn sämtliche anderen Unterlagen eingereicht werden, gibt es den Vorschuss. Der Kanton bezahlt diesen automatisch; die Unternehmen müssen ihn nicht von sich aus verlangen. Die restlichen 40 Prozent erhalten die Unternehmen, wenn die fehlenden Unterlagen eingereicht und geprüft worden sind.
Bisher wurden beim Kanton Solothurn rund 340 Gesuche eingereicht und Härtefallhilfen von insgesamt 550'000 Franken ausbezahlt, wie die Staatskanzlei weiter schrieb. Von den etwa 340 Gesuchen gingen demnach über 200 unvollständig beim Kanton ein. Die entsprechenden Unternehmen wurden schriftlich informiert, dass sie weitere Dokumente einreichen müssen. (sda/npa)