Der Regierungsrat beschloss die entsprechende Covid-19-Härtefallverordnung, wie die Staatskanzlei Solothurn am Montag mitteilte. Die Härtefallverordnung lehnt sich an die Bundesverordnung an.
Anspruch auf Härtefallmassnahmen hat, wer einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahren 2018 und 2019 ausweisen kann. Dies ist die Hauptvoraussetzung.
Für die Härtefallmassnahmen stehen voraussichtlich 28,3 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bund schultert 19,2 Millionen Franken und der Kanton 9,1 Millionen Franken. Der Kantonsrat wird den Kredit in der Dezembersession beraten.
Der Kanton Solothurn entrichtet die Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen in der Höhe von höchstens 100'000 Franken sowie als Bürgschaften in der Höhe von maximal 500'000 Franken.
Besonders Unternehmen der Eventbranche, Gastronomie, Hotellerie, aber auch Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe haben infolge der von den Behörden verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unverschuldet massive Umsatzeinbussen zu verzeichnen. (sda)