Nach eingehender Diskussion habe der Regierungsrat entschieden, das Härtefall-Programm anzupassen, teilte der Kanton Thurgau am Mittwoch mit. So werde die Grenze für Betriebe von mindestens drei Vollzeitstellen auf mindestens 100 Stellenprozente gesenkt. Den gleichen Schritt hatte vor zwei Wochen bereits der Kanton St. Gallen vorgenommen.
Der Thurgau sei geprägt von Kleinstunternehmen, diese seien von der Hilfe nun nicht mehr ausgeschlossen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die vorberatende Kommission beantrage dem Grossen Rat einstimmig, das angepasste Härtefall-Programm zu genehmigen.
Härtefall-Entschädigungen werden im Kanton Thurgau in einer ersten Phase ausschliesslich in Form von Darlehen ausbezahlt. Diese belaufen sich auf maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten beiden Jahre.
Die Obergrenze liegt bei 500'000 Franken. Erst ab Juli 2021 gibt es die Möglichkeit, ein weiteres Gesuch auf Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehenssumme in nicht rückzahlbare Beiträge einzureichen. (sda/npa)