Kommissionspräsidentin Christine Bulliard (CVP/FR) sprach vor den Medien von einem historischen Moment. "Es ist ein Zeichen, dass wir mit der Zeit gehen", sagte sie. Die Kommission habe den Startschuss gegeben, damit die Arbeiten sofort aufgenommen werden könnten.
Die WBK hatte über eine parlamentarische Initiative der Sozialkommission des Ständerats (SGK) zu befinden. Diese will der Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Nationalratskommission stimmte mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Die Nein-Stimmen dürften nicht von den Verfechtern des vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs gekommen sein. «Es gibt Leute, die keinen Vaterschaftsurlaub wollen», sagte Bulliard dazu.
Kompromiss wegen Kosten
Nun kann die Ständeratskommission eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Die parlamentarische Initiative sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor. Diesen soll der Vater innerhalb von 6 Monaten ab der Geburt am Stück oder als Teilzeitreduktion, also auch tageweise, beziehen können. Finanziert würde der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO).
Als Hauptgrund für den Kompromiss hatte die Ständeratskommission die Kosten genannt. Vier Wochen Vaterschaftsurlaub würden nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Nach Ansicht der SGK würde das die Wirtschaft zu stark belasten.
Keine weitere Verzögerung
Den 16-wöchigen Elternurlaub, den die FDP fordert, hat die Nationalratskommission klar abgelehnt. Auch höhere Steuerabzüge für Fremdbetreuungskosten fanden keine Mehrheit. «Man möchte, dass es jetzt vorwärts geht», erklärte Bulliard.
Die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ist im Juni 2017 eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Mit dem indirekten Gegenvorschlag sind sie nicht zufrieden. Vier Wochen Vaterschaftsurlaub seien bereits ein Kompromiss, heisst es in einer Stellungnahme. Die Initianten halten daher am Volksbegehren fest.
Enger Zeitplan
Eine Abstimmungsempfehlung zur Initiative haben die beiden Kommissionen noch nicht abgegeben. Für den Entscheid haben sie bis im Januar 2020 Zeit. Da sie ihn vom Schicksal des indirekten Gegenvorschlags abhängig machen, sind sie unter Zeitdruck.
Ein Entwurf soll im nächsten Januar in die Vernehmlassung gehen. Der Ständerat befasst sich laut Bulliard in der Herbstsession 2019 mit der Vorlage, der Nationalrat in der Wintersession. (sda)