Die Basler Regierung hat die Härtefallgelder um 12 Millionen Franken erhöht, wie sie am Mittwoch mitteilte. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen demnach 237 Millionen Franken zur Verfügung. Bereits ausbezahlt worden sind 57 Millionen Franken an 529 Betriebe vor allem aus den Bereichen Gastronomie, Detailhandel und Freizeiteinrichtungen.
Gleichzeitig hat die Regierung die Härtefall-Verordnung revidiert. So werden die Unterstützungssummen nicht mehr nach der Lohnsumme gemäss Unfallversicherungsgesetz berechnet. Neu sollen die Unternehmen eine pauschal festgelegte Fixkostenquote des erlittenen Umsatzausfalls erhalten. Sie können die Entschädigungen künftig selber errechnen.
Mit der neuen Härtefall-Verordnung erweist sich der Kanton Basel-Stadt nach eigenen Angaben grosszügiger als der Bund. So erhalten unter anderem Betriebe bereits ab einem Umsatzverlust von 20 Prozent und nicht erst ab 40 Prozent Härtefall-Gelder. Überdies sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt und nicht erst ab einem Wert von 50'000 Franken wie beim Bund.
Bereits eingereichte Gesuche müssen laut Communiqué nicht erneuert werden. Sie würden automatisch nach der neuen Verordnung beurteilt. (sda/npa)