Am Dienstag hat der Nationalrat mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen, an seinem Entscheid festzuhalten: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse sollen nicht mehr für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen zahlen müssen. Diese Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Insbesondere das Aufstellen von TV-Geräten in Hotelzimmern wäre damit nicht mehr mit Urheberrechtsgebühren verbunden.
Die Befürworterinnen und Befürworter wollen damit die Hotels entlasten. Philipp Bregy (CVP/VS) sprach von einem «starken Zeichen zugunsten eines starken Tourismus». Bernhard Guhl (BDP/AG) wies darauf hin, dass es nicht nur um Hotels, sondern auch um Gefängnisse gehe. Die Kosten für Gefängnisplätze seien hoch, ein Verzicht auf die Gebühren wäre sinnvoll.
Weiter betonten die Befürworter der Abschaffung, es gehe nicht um riesige Beträge. Die betroffenen Institutionen bezahlten lediglich rund 400'000 Franken in den Topf ein. Die Entrichtung der Gebühr sei aber mit grossem bürokratischem Aufwand verbunden.
Auf Kosten der Kulturschaffenden
Der Ständerat lehnt die Abschaffung der Hotel-Abgabe ab. Wie die Minderheit der Nationalratskommission befürchtet er, dass die Regelung zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde. Der Schweiz könnte ein Streitschlichtungsverfahren drohen, warnte die Minderheit. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, im schlimmsten Fall könnte dies zu Handelssanktionen führen.
Die Gegnerinnen und Gegner gaben zudem zu bedenken, dass eine solche Regelung nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte – und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge. Es sei nicht an diesen, die Hotellerie zu subventionieren, sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Die Vorlage geht mit dieser letzten Differenz zurück an den Ständerat.
Einigung zu Bibliotheken
Geeinigt haben sich die Räte bei den Bibliotheken. Der Nationalrat stimmte am Dienstag der Ständeratslösung zu. Demnach sollen öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken tariflich begünstigt werden. Das ermögliche einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Bibliotheken, befand die vorberatende Kommission.
Das Parlament reagiert mit der neuen Regelung auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember. Heute zahlen Bibliotheken für die Vermietung nur dann eine Urhebergebühr, wenn sie pro Buch eine Zahlung von den Benutzerinnen und Benutzern verlangen. Keine Urhebergebühr zahlen sie, wenn sie pauschale Gebühren verlangen, etwa Jahresgebühren. Manche Bibliotheken führten deshalb pauschale Gebühren ein.
Keine Präzisierung
Die zuständige Schiedskommission entschied im Dezember 2018, dass auch bei pauschalen Gebühren eine Vergütungspflicht besteht. Kritiker sehen darin die Einführung einer Verleihgebühr durch die Hintertüre. Eine Minderheit der Kommission wollte im Gesetz daher präzisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht vergütungspflichtig ist.
Damit würde die frühere Praxis wieder hergestellt, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter dieser Version. So könnten höhere Kosten für kleine Gemeindebibliotheken verhindert werden, sagte Andrea Gmür (CVP/LU). Der Rat lehnte den Antrag jedoch mit 106 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.
Ausnahme für Filmmusik
Auch bei Video-on-Demand ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Damit soll die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht befreit bleiben. Das bestehende Verfahren, wonach eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandeln kann, funktioniere bestens, hielt die Kommission dazu fest.
Der Nationalrat hat zudem 184 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung ein Postulat seiner Kommission angenommen. Er beauftragte den Bundesrat damit, die Rechtslage und die Praxis der Suisa im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen zu überprüfen. (sda)