Der Gegenvorschlag der Velo-Initiative wurde vom Nationalrat mit 115 zu 70 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP, auch ein Teil der FDP sprach sich dagegen aus. Die Mehrheit stimmte dem Gegenvorschlag aus taktischen Gründen zu oder aus Sympathie für das Anliegen, den Veloverkehr in die Verfassung aufzunehmen.
Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege»will erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden.Dafür soll der Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege um den Begriff Velowege erweitert werden. Die neue Bestimmung würde den Bund verpflichten, Fuss-, Wanderweg und Velonetze zu fördern.Dieser müsste dafür auch Fördergelder zur Verfügung stellen.
Das ist den Räten zu verbindlich. Zudem würde der Bund damit in kantonale Zuständigkeiten eingreifen. Die Räte haben sich daher für einen Gegenvorschlag entschieden. Dieser erlaubt dem Bund, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen und Fördermassnahmen zu unterstützen. Er schafft aber keine neuen Subventionen. Am Dienstagmittag führt auch der Ständerat die Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag durch. Danach müssen die Initianten entscheiden, ob sie die Velo-Initiative aufrecht erhalten. Sie haben bereits den Rückzug des Volksbegehrens in Aussicht gestellt. (sda/og)