Der Bundesrat hat Mitte November die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet: Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden. Dies ist insbesondere für die bevorstehende Wintersaison mit den entsprechenden Berufsbildern wichtig.
Thomas Burgherr (SVP/AG) wollte aber, dass der Anspruch und die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung bei Temporärangestellten nur für Lernende gelten soll. Für den Rest solle das geltende Recht spielen. Der Geldhahn solle nicht überall geöffnet werden, hier sei es nicht nötig, sagte Burgherr. Er kam damit jedoch nicht durch.
Von der anderen Seite des Rats kamen Ausweitungswünsche. Beat Jans (SP/BS) wollte bei der Arbeitslosenversicherung die Bedingung streichen, wonach die Bezugsmöglichkeit nur für jene gelten soll, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 Anspruch auf maximal 120 zusätzliche Taggelder gehabt haben. Mit der Streichung dieses Zusatzes hätten mehr Menschen Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung. Der Rat lehnte dies mit 116 zu 65 Stimmen ab. Zudem solle der Anspruch auch auf für Personen gelten, die in befristeten Arbeitsverhältnissen gelten. Auch dies wurde abgelehnt, mit 108 zu 80 Stimmen.
Gerhard Andrey (Grüne/FR) wollte bei der Kurzarbeitsentschädigung, dass Menschen mit einem Nettolohn unter 4000 Franken im Monat von 80 auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird. So könnten auch Familien etwas auf die Seiten legen. Der Rat sprach sich mit 120 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen aus.
Schliesslich beantragte Samuel Bendahan (SP/VD), dass einem Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, die wegen den Corona-Massnahmen nach dem 1. Oktober die Tätigkeit vorübergehen einstellen mussten, die Sozialabgaben und Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstattet werden. Auch dies lehnte der Rat ab.
Auf Antrag der Waadtländer Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (Grüne) tritt der Anspruch auf die Kurzarbeitsentschädigung auf den 1. September in Kraft in Kraft. Der Rat stimmte knapp mit 96 zu 95 dafür.
Die SVP wehrte sich gegen diese «Ausweitungen des Sozialstaats». Auch die Mitte-Fraktion wollte nicht mehr zu tief in das System eingreifen. Wo nötig, werde die Härtefall-Klausel wirken. Diese hat der Rat vorab beraten und hat entschieden, sie für mehr Unternehmen zu ermöglichen, als der Bundesrat dies vorsieht. (sda)