Die in deutscher Hand befindliche Betreiberin eines Hotels in Davos kann für die Unterbringung des Personals nicht ohne Bewilligung ein Grundstück mit einer entsprechenden Liegenschaft kaufen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gutgeheissen. Das betreffende Gesetz wird jedoch revidiert.

Weil die Wohnungssituation in Davos angespannt ist, wollte eine Hotelbetreiberin ein Grundstück kaufen und das darauf befindliche Hotel als Personalhaus verwenden. Die Bündner Behörden und auch die Justiz waren der Ansicht, dass dies ohne Bewilligung geschehen dürfe, auch wenn das erwerbende Hotel in deutscher Hand ist.

Sie gingen davon aus, dass ein Ausnahmeregelung der sogenannten Lex Koller zur Anwendung gelange. Die Lex Koller wurde eingeführt, um den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland zu beschränken. Das Bundesgericht kommt in einem veröffentlichten Urteil jedoch zu einem anderen Schluss als die Bündner Vorinstanz.

Revision läuft
Die Lausanner Richter führten in ihren Erwägungen aus, dass ein Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gemäss Gesetz ohne Bewilligung erfolgen darf, wenn die Parzelle als ständige Betriebsstätte dient, wie beispielsweise ein Hotel. Damit habe der Gesetzgeber ausländische Investitionen für die Schaffung von Betrieben fördern wollen.

Wohnungen können in solchen Fällen ohne Bewilligung miterworben werden, wenn sie betriebsnotwendig sind. Das als Personalhaus gedachte Hotel hätte zeitgleich mit dem Hauptbetrieb hätte gekauft werden müssen. Die Auslegung des entsprechenden Gesetzestextes zeigt laut Bundesgericht, dass dies in der französischen Fassung explizit so vorgesehen sei.

Eine Abweichung davon sei nicht zulässig. laut dem höchsten Schweizer Gericht liegt es am Gesetzgeber, einen bewilligungsfreien nachträglichen Zuerwerb von betriebsnotwendigen Wohnungen zu ermöglichen. Dies ist nun geschehen.

Nach dem Ständerat hat der Nationalrat im September eine Motion zur Änderung der Lex Koller angenommen, damit Fälle wie der vorliegende zukünftig nicht mehr vorkommen. Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab und muss sich an die Anpassung der Lex Koller machen. (keystone-sda)