Cramer hat einen besseren Schutz der auf Abruf Angestellten bei Arbeitslosigkeit im Auge. «Es geht um Menschen in schlecht bezahlten Jobs, die sie nicht aus Freude annehmen», sagte er. Zum Einen soll der Bundesrat prüfen, ob in den Arbeitsverträgen dieser Personen eine Arbeitszeit vereinbart werden muss.
Sei dies der Fall, müsse eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gleich ablaufen wie eine Kündigung. Stehe nicht wenigstens eine durchschnittliche Arbeitszeit im Vertrag, könne dieser ohne Kündigung beendet werden, was sich auf den Bezug der Arbeitslosenentschädigung auswirke.
Prüfen lassen will Cramer zum Zweiten, ob für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung einzig ein Monats-Bruttoeinkommen von mindestens 500 Franken genügen soll. Kann ein Angestellter auf Abruf ein Jahr lang für mindestens 500 Franken im Monat arbeiten, erhielte er ein Anrecht auf Arbeitslosen-Taggelder.
Verträge, in denen keine einzige Arbeitsstunde garantiert sei, würden mehr und mehr zur Regel, vor allem im Dienstleistungssektor, monierte Cramer. Laut der bundesrätlichen Stellungnahme waren 2018 3,2 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, 2010 waren es 3,1 Prozent.
Der Bundesrat lehnte das Postulat ab. Er hält die verlangte Regelung für überflüssig und verweist auf die geltenden Regelungen und bereits vorliegende Untersuchungen. (sda)