Heute kann gewürztes Fleisch dank eines tieferen Zolltarifs günstiger importiert werden als ungewürztes. Das sei ein «Zollschlupfloch», das geschlossen werden müsste, befanden die Befürworter der Änderung.
Sie wiesen auch auf den sogenannten Pfeffer-Trick hin: Fleisch, das vor dem Import gewürzt und vor dem Verkauf dann wieder gereinigt wird. Der Bund präzisierte deswegen die Erläuterungen zu den Zolltarifen. Gewürztes Fleisch muss demnach wie ungewürztes verzollt werden, wenn die Gewürze auf einfache Weise entfernt werden können.
Warnung vor Gegenmassnahmen
Aus Sicht der Gegner ist das Problem damit gelöst, ein «Zollschlupfloch» gibt es nicht. Den Befürwortern gehe es bloss um den Schutz der Schweizer Rindfleischproduktion, kritisierte Anita Fetz (SP/BS). Die Änderung berge aber erhebliche Risiken. So drohten Gegenmassnahmen anderer Länder bei Schweizer Wein und Käse.
Auch der Bundesrat lehnt die Änderung ab, weil dadurch WTO-Bestimmungen verletzt werden. Das Ausland werde das so nicht hinnehmen, warnte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. «Irgendwo wird das dann ausgeglichen.» Betroffen wären andere Produkte.
Geringe Import-Menge
Aus Sicht des Bundesrates ist der Import von gewürztem Fleisch ohnehin unproblematisch. Der Anteil der Einfuhrmenge am gesamten Fleischkonsum sei gering, zudem gebe es keine feststellbaren negativen Auswirkungen auf die inländischen Produzentenpreise oder den Inlandanteil von Fleisch, sagte Widmer- Schlumpf.
Die Befürworter sprachen dagegen von ausländischer «Billigware», welche das unter strengen Tierschutzauflagen produzierte Schweizer Fleisch konkurrenziere. Der Rat hiess die Änderung, die auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht, mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.
Das Problem mit dem gewürzten Fleisch beschäftigt die Politik schon länger. Bekannt wurde es im Jahr 2010. Eine Frage zu den Zolltarifen löste den berühmten Bündnerfleisch-Lachanfall des damaligen Bundesrats Hans-Rudolf Merz aus. (sda/it)