Neben der vom Bundesrat geplanten Weiterführung der Corona-Hilfen bis Ende 2022 – etwa für den Sport und die Kultur – will die zuständige Ständeratskommission auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung um ein Jahr bis Ende 2022 verlängern.
Es sei ungewiss ist, wie sich die Situation entwickeln wird, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Der Antrag betreffend Arbeitslosenentschädigung wurde mit 7 zu 3 Stimmen gefällt, jener zur Kurzarbeit mit 6 zu 3 bei 1 Enthaltung.
Weiter ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) der Ansicht, dass die Erwerbsausfallentschädigung weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet werden soll. Der Bundesrat beantragt dies nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit. Sie hat diesen Entscheid mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.
Die Verlängerung dieser Corona-Wirtschaftshilfen sei angezeigt, da der weitere Verlauf der Pandemie nicht voraussehbar sei. Deshalb solle die Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen weitergeführt werden.
Die Kommission will auch den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen bis Ende 2022 verlängern. Dieser Entscheid fiel gemäss Mitteilung mit 9 zu 4 Stimmen. Ohne diese finanzielle Rückversicherung seien grosse Anlässe mit langer Vorlaufzeit gefährdet, argumentiert die Mehrheit.
Über die Verlängerung mehrerer Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes befinden die Räte in der Wintersession. Zuvor stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. November über das Covid-19-Gesetz ab. Es handelt sich bereits um die zweite Abstimmung innerhalb eines Jahres. (sda/htr/npa)