Dies bestätigte eine Sprecherin des Eidg. Finanzdepartements. Dem vorausgegangen ist eine entsprechende Meldung in den Tamedia-Zeitungen.
In den Ausführungen des Bundesrats zu den Massnahmen zur Unterstützung der Luftfahrtunternehmen in der Coronakrise ist davon die Rede, dass eine Kapitalbeteiligung an der Swiss nicht angestrebt werde, weil deren Erfolg im Wesentlichen mit der starken Integration in die Lufthansa-Gruppe verbunden sei. Dennoch würden die Darlehen durch Aktien von Swiss abgesichert.
Als Absicherung für die 1,275 Milliarden Franken, für die der Bund beim zur Liquiditätssicherung aufgesetzten Kredit an die Fluggesellschaft Swiss und ihre Schwester Edelweiss bürgt, dient das gesamte Aktienkapital der Fluggesellschaft. Im Fall, dass die Kredite nicht mehr bedient werden könnten, würde die Airline also ins Eigentum der Eidgenossenschaft übergehen.[RELATED]
Profitieren wird die Bundeskasse aber auch von den Zinszahlungen auf dem Kredit. Die Bedingungen für die staatliche Hilfe würden vorsehen, dass dem Bund für das von ihm getragene Risiko marktkonforme Zinsen oder anderweitige Vergütungen zustehen, hiess es beim Eidg. Finanzdepartement auf Anfrage.
Für die Liquiditätshilfen würden marktübliche Zinsen verlangt und die Zinserträge zwischen Banken und dem Bund anteilsmässig aufgeteilt. Das heisst, dass 85 Prozent des Zinsertrages zum Bund fliessen.
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch bekannt gegeben, die Bürgschaft für einen Kredit an die Swiss zu übernehmen und so der Airline die notwendige Liquiditätssicherung zu gewähren.
Staatshilfen erhalten sollen zudem auch flugnahe Betriebe. Der Bundesrat beantragt dem Parlament dafür Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken. Die Gelder sind an Bedingungen geknüpft. Zudem wird erst Geld fliessen, wenn das Parlament sich dazu geäussert hat. (awp/sda)