Eine speziell aufgebaute Härtefall-Abteilung kümmert sich um die Gesuche. Geld soll ab Mitte Februar ausbezahlt werden. Die Führung liegt beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Dessen Leiter Daniel Wessner rechnet mit einer grossen Anzahl Härtefall-Gesuche, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Der Thurgauer Grosse Rat hatte das Härtefall-Programm am 27. Januar ohne Gegenstimme verabschiedet.
Der Kanton stellt bis zu 18 Millionen Franken zur Verfügung. Weitere knapp 32 Millionen hat der Bund zugesichert. Der Bundesrat stellte vergangene Woche eine Verdoppelung der Härtefall-Gelder in Aussicht. Diese muss noch vom Parlament in Bern genehmigt werden.
Die zu erwartende grosse Anzahl von Gesuchen im Thurgau bereitet dem AWA-Leiter Sorgen, wie es im Communiqué heisst: Zum einen brauche es deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung, zum andern gebe es für die einzelnen Firmen je weniger Geld, je mehr Unternehmen als Härtefälle gälten. Der Thurgau hat keine Branchen-Beschränkung.
Vorerst nur Darlehen
Entschädigungen werden vorerst ausschliesslich in der Form von Darlehen ausbezahlt. Ab Juli 2021 erhalten die Antragsteller die Möglichkeit, mit einem weiteren Gesuch die Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehen in nicht rückzahlbare Beiträge zu beantragen. Die Gesuche werden in mehreren Stufen bearbeitet.
Zuerst wird geprüft, ob eine Firma die Bedingungen für eine Härtefall-Entschädigung erfüllt. Danach liegt der Entscheid über eine Unterstützung beim kantonalen Härtefall-Rat. Dieser setzt sich aus Personen der Steuer- und der Finanzverwaltung sowie des AWA zusammen. (sda/npa)