Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK) trage die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossenen zusätzlichen Schutzmassnahmen mit. Aber es müsse nebst dem Schutz der Bevölkerung auch Ziel sein, Betriebsstillegungen, auch kurzzeitige, zu verhindern, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.
Die Lieferketten zwischen den Betrieben seien örtlich und inhaltlich so eng vernetzt, dass der Ausfall einer Firma negative Konsequenzen auf zahlreiche andere hätte, schreibt VDK weiter. Zudem könne wirtschaftliche Tätigkeit nicht auf Knopfdruck raufund runtergefahren werden, oder wenn, nur mit sehr hohem Ressourcenaufwand – nicht nur an Geld, sondern auch an Arbeitsplätzen. Dies mit den entsprechenden gesellschaftlichen und auch gesundheitlichen Konsequenzen.
Die VDK sei besorgt über die aktuelle Entwicklung der Diskussionen um die Möglichkeit Betriebe stillzulegen. Die volkswirtschaftlichen und damit verbunden auch gesellschaftlichen Kosten wären gravierend. Es müsse das Ziel bleiben, die wirtschaftliche Tätigkeit und die vielseitigen Wirtschaftsbeziehungen unter Betrieben aufrechtzuerhalten und die Arbeit auf Baustellen, in Fabriken und Betrieben aller Branchen fortzuführen, heisst es weiter.
Im Bewusstsein, dass die Eindämmung des Virus neben dem zentralen Schutz der Bevölkerung auch dem Schutz der Wirtschaft dient, seien allfällige weitergehende Massnahmen zwingend so auszugestalten, dass sich schärfere Eingriffe ins Wirtschafts- und Arbeitsleben vermeiden lassen. Zu verhindern seien zudem willkürliche Einteilungen in «systemrelevante» und andere Tätigkeiten. Als Grundsatz sollte gelten, dass jederzeit alle Tätigkeiten des gesamten Wirtschaftslebens, die sich sicher und unter Einhaltung der Vorgaben durchführen lassen, erlaubt bleiben, fordern die Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren.
Die Betriebe in allen Branchen würden in Eigenverantwortung den allgemeinen Arbeitnehmerschutz wie auch die besonderen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie konsequent umsetzen, um damit Konsumentinnen und Konsumenten wie Mitarbeitende zu schützen. Ebenso würden die Betriebe bei der Sensibilisierung der Mitarbeitenden, die Grundregeln zur Bewältigung der Pandemie einzuhalten, neben den Bundes- und kantonalen Behörden eine wichtige Rolle einnehmen. (htr)