Der Zürcher Regierungsrat hat ein neues Covid-19-Härtefallprogramm in der Höhe von 200 Millionen Franken beschlossen. Es soll besonders betroffenen Unternehmen der Event-, Gastro-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schaustellern zu Gute kommen.
Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kredit von netto 160 Millionen Franken, wie der Regierungsrat am Freitag an einer Medienkonferenz mitteilte. Mit dem Härtefallprogramm des Bundes können damit gesamthaft maximal 200 Millionen Franken Darlehen oder 80 Millionen Franken A-fonds-perdu-Beiträge ausgelöst werden.
Unternehmen gelten als Härtefälle, wenn der Umsatz 2020 unter 60 Prozent des Durchschnitts der beiden Vorjahre beträgt. Ausserdem müssen die Unternehmen mindestens die Hälfte ihres Umsatzes in einer der betroffenen Branchen erzielen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, können Unternehmen entweder rückzahlbare Darlehen bis zu 25 Prozent des Umsatzes oder bis zu 10 Millionen Franken beantragen. Oder sie können nicht rückzahlbare Beträge von 10 Prozent des Umsatzes oder bis zu 500'000 Franken beantragen.
40 Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit bei Darlehen
Als Beispiel wurde ein Unternehmen genannt, das im Jahr 2019 einen Umsatz von einer Million Franken erwirtschaftete und im Jahr 2020 von unter 0,6 Millionen Franken. Ein solches Unternehmen kann entweder ein rückzahlbares Darlehen von 250'000 Franken beantragen, oder einen nicht zurückzubezahlenden Betrag von 100'000 Franken.
Der Regierungsrat rechnet bei den Darlehen in einer groben Schätzung mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von rund 40 Prozent. Er geht allerdings davon aus, dass die meisten Gesuche nicht rückzahlbare Beträge betreffen werden.
Böte der Kanton diese Möglichkeit nicht, stehe zu befürchten, dass die meisten Unternehmen Konkurs anmelden würden, sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP). Denn neue Darlehen müssten sonst über Jahre durch Gewinne zurückbezahlt werden.
Nun soll der Kantonsrat den Antrag noch im Dezember vorberaten und bis spätestens 11. Januar 2021 verabschieden. Damit könnte das Instrument im März 2021 in Kraft treten. (sda)