2020 hatte der Bundesrat entschieden, dass das schweizerische Bahnnetz weiterhin durch mehrere Unternehmen betrieben wird. Deshalb sollten die Konzessionen der beiden grössten Infrastrukturbetreiber SBB und BLS mit aufeinander abgestimmter Laufzeit erneuert werden. Gleichzeitig sollten die Bahnunternehmen Abgrenzungsfragen klären.
Wie der Bundesrat mitteilte, regelt der von ihm genehmigte Aktionärsbindungsvertrag der BLS unter anderem die Rechte und Pflichten der Aktionäre und die Kompetenzen des Verwaltungsrats. Die Aktualisierung des Vertrags war eine Bedingung für die Verlängerung der Infrastrukturkonzession der BLS Netz AG, analog zu derjenigen der SBB.
Bei der laufenden Bereinigung zwischen den SBB und der BLS liessen sich einige Zuständigkeiten und Abgrenzungsfragen klären. So tritt die BLS Netz AG den Donnerbühltunnel beim Bahnhof Bern an die SBB ab. Die SBB übernimmt die Systemführerschaft beim Bahnstrom im Hochspannungsbereich von der BLS Netz AG.
Der gemeinsame Betrieb der Bahnhöfe Brig VS und Thun BE endet. Die SBB betreiben den Bahnhof Brig künftig allein; die BLS den Bahnhof Thun. Die Übergabe ist für den 1. Januar 2025 geplant. (sda/npa)