Um die Bevölkerung vor einer noch grösseren Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu beschützen hat der Bundesrat am Montag die «ausserordentliche Lage» voraussichtlich bis 19. April ausgerufen.
Damit bringt der Bundesrat das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen. Seit Dienstagmitternacht sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe haben schliessen müssen.
Dazu gehören auch Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete. Ebenso sind Betriebe geschlossen worden, in denen das Abstandhalten nicht eingehalten werden kann, etwa Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Ausnahme für Hotelbetriebe
Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken sind weiterhin offen, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs soll damit sichergestellt werden. Es seien genügend Vorräte angelegt, versichert der Bundesrat. Gesundheitsminister Alain Berset rief die Bevölkerung auf, keine Hamsterkäufe zu tätigen.
Mit der Verordnung des Bundesrates werden auch die an den vorherigen Tagen von den Kantonen verschiedentlich gehandhabten Massnahmen zu den Hotelschliessungen geklärt. Der Kanton Wallis etwa musste am Abend seinen Beschluss rückgängig machen, wonach die Hotels im ganzen Kanton geschlossen werden müssen.
Bundesrat Alain Berset sagte an der Medienmitteilung: «Die Hotels sind notwendig, damit die normalen Arbeitsprozesse weitergehen können. Deswegen haben wir uns entschieden, sie offen zu lassen. Aber ohne, dass die Restaurants zugänglich sind für externe Gäste. Die Restaurants in Hotels sollten nur für Hotelgäste offen bleiben.» Weitere Angebote innerhalb des Hotels, wie Fitness-, Spa-, Massageangebote oder Coiffeur sind nicht mehr zugelassen.
In der am Montagabend publizierten Verordnung des Bundesrates heisst es weiter: «Die Einrichtungen und Veranstaltungen müssen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz einhalten. Die Anzahl der anwesenden Personen ist entsprechend zu limitieren, und Menschenansammlungen sind zu verhindern».
Das Bundesamt für Gesundheit BAG schreibt ergänzend zu der neuen Verordnung des Bundesrates, dass Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten auch unter die Ausnahmeregelung für Hotels fallen. Bei Airbnb-Angeboten handelt es sich um die temporäre Vermietung von Privatwohnungen. Auch diese würden keiner Einschränkung unterliegen.
Die Entscheidung liegt nun bei den Hoteliers, ob sie den Betrieb offen halten wollen oder nicht. Bundesrat und Kantone versuchen die Unterkünfte als Unterstützung für die öffentliche Dienste wie Militärpersonal und Pflegepersonal oder leichte Fälle aus den Spitälern freizuhalten.
Gastgewerbe und Tourismus sind in einer existenziellen Notlage
Am Dienstag reagierten die Schweizer Tourismusverbände geschlossen auf die immer schwierig werdende Situation für das Gastgewerbe und den Tourismus. Die Branche sei in einer existentiellen Notlage, so Verbände.
In einer gemeinsamen Medienmitteilung fordern sie von Bund und Kantonen schnell wirksame und mutige Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeitsentschädigung und die sofortige Einführung des Härtefall-Fonds. Nur so könne ein totaler Kollaps vermieden werden.
Instrumente für finanzielle Unterstützung noch in Bearbeitung
An einer «Point de Presse» mit Experten der Departemente BAG, Seco, EZV, VBS und EDA, erklärte Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Staatssekretärin am Dienstagnachmittag, dass ab Donnerstag das Seco eine Hotline für Unternehmen einrichten werde. Zudem sei man daran, die Webseite zu verbessern. Für schriftliche Anfragen werde zudem eine Taskforce eingesetzt.
Die Bürgschaftsgenossenschaften würden zudem mehr Leute anstellen, damit die Gesuche der KMU rasch angeschaut werden könnten. Der Bund übernehme die Gesuchskosten und die Risikoprämien, so dass der Aufwand für Bürgschaften für Bankkredite auch für kleine Unternehmen verkraftbar sein sollte.
Noch gebe es keine Instrumente für die Bewältigung von Anfragen um finanzielle Unterstützung. Diese Lösungen seien nicht so schnell «erfindbar». Mit Dringlichkeitsmöglichkeiten im Notrecht könne dieser Prozess jedoch beschleunigt werden. Die Rechtsstaatlichkeit müsse aber in jedem Fall garantiert bleiben.
Um die Liquidität kurzfristig zu garantieren, sei das erste Rezept ein Antrag auf Kurzarbeit. Die entsprechenden Anfragen respektive Gesuche gehen laut Ineichen-Fleisch «exponentiell» in die Höhe. Exakte Zahlen habe sie aber nicht. (htr/sda)