Die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung muss laut den Kantonen jedoch gesetzlich abgesichert sein. Zudem dürfe der Bau eines zusätzlichen Tunnels nicht zulasten anderer Strassenbauprojekte gehen, schreibt die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in einem Communiqué vom Donnerstag.
Auch flankierende Massnahmen würden benötigt, heisst es weiter. Darunter verstehe die BPUK griffige Ausführungsbestimmungen, die das heutige Dosierungssystem garantierten, sagte BPUK-Generalsekretär Benjamin Wittwer auf Anfrage der sda. Auch klare Kapazitätsvorgaben für Autos und vor allem für Lastwagen sowie Verkehrsinformations- und Steuerungssysteme seien vonnöten.
Die per Mehrheitsbeschluss gefasste Zustimmung der Kantone erfolgte im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahrens zum Sanierungsvorschlag des Bundesrats.Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 21. April. Dass am Gotthard nach dem Bau einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung steht, soll nach Willen des Bundesrats im Gesetz verankert werden. (npa/sda)